Wer öfters oder gelegentlich am Rheinufer entlangwandert, hat bestimmt schon viele der großen Schilder gesehen, die als Verkehrszeichen für die Binnenschifffahrt fungieren. Das als Titelbild gezeigte Schild kennt dabei fast jeder: hier herrscht Parkverbot für Schiffe. Oder um es genau zu sagen: Dieses Binnenschifffahrtszeichen legt ein Stillliegeverbot fest. Tatsächlich gibt es auch auf den Flüssen fast so viele Zeichen wie im Straßenverkehr. Insgesamt sind es 40 Verbots- und Einschränkungszeichen sowie 49 Hinweis- und Empfehlungszeichen. Hinzu kommen noch diverse Bojen und Baken, die im Fachjargon „Tonnen und Körperzeichen“ heißen, sowie diverse Feuer, also Leuchtsignale. Viele Bedeutungen erschließen sich auch dem Laien, aber bei dem folgenden wird es dann schon eng, wenn man nicht ein mit allen Flusswassern gewaschener Binnenschiffer ist:

Das Binnenschifffahrtszeichen A.9

Das Binnenschifffahrtszeichen A.9

Allzu oft findet man dieses Zeichen zwischen Köln und Duisburg auch nicht. Es heißt offiziell „Vermeidung von Wellenschlag oder Sogwirkungen“ und bezieht sich auf § 6.20 Nummer 1 Satz 2 Buchstabe e der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO), der besagt, dass ein „Fahrzeug [] seine Geschwindigkeit so einrichten [muss], dass Wellenschlag oder Sogwirkungen, die Schäden an einem stillliegenden oder einem in Fahrt befindlichen Fahrzeug oder Schwimmkörper oder an einer Anlage verursachen können, vermieden werden.“ Es geht doch nichts über wasserdichtes Juristendeutsch! Tatsächlich kann ein schwerer Schubverband, der mit voller Kraft am Ufer vorbeiläuft, allein durch den Sog, den er gerade bei Niedrigwasser auslöst, leicht einen Steiger aus seiner Befestigung reißen und so großen Schaden anrichten. Wenn nun das Binnenschifffahrtszeichen A.9 an einer solchen Stelle angebracht ist, dann weiß der Schiffsführer des Verbandes, dass er schweren Ärger bekommt, wenn er für einen solchen Schaden verantwortlich ist.

Nicht alles ist verboten

E. 20: Fahrerlaubnis für Wassermotorräder

E. 20: Fahrerlaubnis für Wassermotorräder

War ein Strom wie der Rhein früher fast ausschließlich dem Güter- und Personentransport vorbehalten, tummeln sich heute ganz unterschiedliche Wassersportler auf den Wellen. Damit sich Profis und Amateure nicht in die Quere kommen, umfasst der Katalog der Zeichen inzwischen auch Ver- und Gebotsschilder für Segler, Sportboot- und Jetskifahrer, Wasserskiläufer, Wind- und Kitesurfer sowie für Kapitäne von Fahrzeugen, die weder per Motor, noch per Motor angetrieben werden – vulgo: Ruderboote und Kanus. Das jüngste dieser Zeichen – und eine wahre Wohltat für Menschen, die den Rhein in Ruhe genießen wollen – ist das Zeichen E.20, das Menschen, die auf diesen merkwürdigen Dinger Krach machen müssen, klare Bereiche zuordnet.

Aber auch auf dem Rhein ist es wie im wirklichen Leben: Noch lange nicht jeder hält sich an die Regeln. In unserem Gespräch mit Käpt’n Tiger berichtete er auch von wahren Verkehrsrowdys unter den Binnenschiffern, die jede Gelegenheit nutzen, sich unter Umgehung der Verkehrsordnung einen Vorteil zu verschaffen. Dabei sind klare Regeln, an die sich jeder hält, gerade im gemischten Verkehr, wie er auf dem Rhein herrscht, Grundlage für die Sicherheit. Die meisten Risiken entstehen aus den großen Unterschieden in Länge, Gewicht und Geschwindigkeit der Fahrzeuge. Ein Containerschiff, das voll beladen bis zu 5.500 Tonnen transportiert und bergab fährt, lässt sich nicht mal eben stoppen; der Anhalteweg kann je nach den Wasserbedingungen mehrere Kilometer betragen.

Alles ist geregelt

Zeichen B.3a .: Fahrwasser auf der Backbordseite halten

Zeichen B.3a .: Fahrwasser auf der Backbordseite halten

Weil aber die Mehrheit der Schiffsführer auf dem Rhein ab Köln bis nach Rotterdam doch vernünftig fährt, passieren auch ausgesprochen wenig Unfälle. Allerdings ist das Verhalten der größeren Kähne an allen Gefahrenstellen auch durchweg klar geregelt. Grundsätzlich herrscht auf dem Rhein „Linksverkehr“. Das bedeutet in der Schiffersprache, das Fahrzeug auf der Steuerbordseite des Fahrwassers zu halten. Dass auch in der Binnenschifffahrt dieselben Fachbegriffe verwendet werden wie auf See, ist noch nicht lange Usus. Erst seit der Einführung der Dampfschifffahrt auf den Flüssen ist auf der linken Seite Backbord und auf der rechten Seite Steuerbord. Vorne liegt der Bug und hinten das Heck. Wie jeder weiß, der eine Fahrerlaubnis für Binnengewässer erworben hat, existieren Dutzende solcher Begriffe, die man kennen muss – und nicht nur, weil sie bei der Prüfung abgefragt wurden.

Besonders intensiv geregelt wird der Verkehr in den Häfen. Im größten Binnenhafen Europas in Duisburg wimmelt es von Schildern, Tonnen, Körperzeichen und Feuern. Anders ließe sich der massive Verkehr in den teils engen Hafenbecken und kompliziert angelegten Strecken nicht sicher halten. Gefahren wird in Häfen praktisch im Schritttempo. Während auf den Straßen die Geschwindigkeit durchweg durch Schilder begrenzt wird, sind Zeichen für die Höchstgeschwindigkeit am Fluss eher selten zu finden. Wenn man als Schiffsführer aber das Zeichen B.6 sieht, tut man gut daran, die angegebene Geschwindigkeit (in km/h relativ zum Ufer) einzuhalten – denn wo solche Schilder stehen, ist die kontrollierende Wasserschutzpolizei nicht weit entfernt.

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